Sicher in den Urlaub
Um Ihren Urlaub so angenehm, wie möglich zu machen und evtl. zusätzliche Risiken der Pandemie abzudecken, bieten wir Ihnen ein Corona Versicherungspaket in Zusammenarbeit mit Travel Secure an.
Mit dem Reiseschutzbrief – Corona von TravelSecure® sind Sie vor und während der Reise optimal abgesichert:
- Das i-Tüpfelchen zu Ihrer bereits bestehenden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
- Bei Verdacht auf Corona (COVID-19)
- Bei Infektion auf Corona (COVID-19)
- Und daraus folgender häuslicher Quarantäne
Trotz Corona auf Reisen
Sorgenfrei dem Urlaub entgegen: Mit unserem Reiseschutzbrief – Corona können Sie sich endlich wieder mit Vorfreude in die Urlaubsplanung stürzen. Durch die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung sind Sie für Ihre Urlaubsplanung trotz Corona bestens abgesichert.
Was ist der Corona-Schutz Reiserücktritt?
Unsere Corona-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie die Reise noch nicht angetreten haben und diese Corona-bedingt kurzfristig und unerwartet nicht antreten können. Es wird die Zeit vor dem Beginn der Reise versichert.
Gründe für einen Reiserücktritt |
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Wann abschließen? |
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Versicherter Fall |
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Übernommene Kosten |
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Höhe der Versicherungssumme |
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Was ist der Corona-Schutz Reiseabbruch?
Unsere Corona-Reiseabbruchversicherung schützt Sie, wenn die Reise bereits angetreten wurde und der Urlaub Corona-bedingt plötzlich abgebrochen oder ungeplant verlängert werden muss. Es wird die Zeit während der Reise versichert.
Gründe für einen Reiseabbruch |
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Wann abschließen? |
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Versicherter Fall |
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Übernommene Kosten |
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Rückerstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch |
Findet ein Reiseabbruch:
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Höhe der Versicherungssumme |
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Was leistet der TravelSecure® Reiseschutzbrief – Corona?
Was ist in der Corona Versicherung enthalten? |
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Wer ist versichert? |
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Reisearten |
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Welche Kosten erstatten wir? |
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Rahmenbedingungen |
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Voraussetzung |
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Wer ist beim Reiseschutzbrief – Corona versichert?
Versicherbar sind sowohl Einzelpersonen als auch Familien und Paare.
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (Ehepartner / Lebensgefährten) und mindestens ein, maximal bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Das gilt längstens bis das Kind 25 Jahre alt ist. Paare (Ehepartner / Lebensgefährten) bezeichnen wir ebenfalls als Familie. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn für Risikopersonen der Versicherungsfall eintritt.
Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht, gelten die Personen untereinander versichert. Zu den Risikopersonen gehören auch Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.